Eine Veränderung meiner persönlichen oder beruflichen Situation angeben

Möchten Sie als Empfänger von Leistungen der Sozialen Sicherheit eine Änderung Ihrer persönlichen oder beruflichen Situation vornehmen? Wenn ja, wie müssen Sie dies melden? Antworten auf Ihre Fragen finden Sie auf dieser Seite.

Bei einer Änderung, die sich auf den Anspruch auf die in Artikel 76 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 aufgeführten Leistungen (Leistungen bei Krankheit, Leistungen bei Mutterschaft und gleichgestellte Leistungen bei Vaterschaft, Leistungen bei Invalidität, Leistungen bei Alter, Leistungen an Hinterbliebene, Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Sterbegeld, Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Vorruhestandsleistungen und Familienleistungen) auswirkt, müssen Sie in den meisten Fällen nichts unternehmen. Die soziale Sicherheit ist in Belgien so organisiert, dass Sie die meisten Änderungen, die sich auf die Leistungen der sozialen Sicherheit auswirken, nicht selbst melden müssen.

Der Arbeitgeber oder der von ihm anerkannte Dienstleistungserbringer meldet z. B. einen Dienstantritt oder einen Dienstaustritt. Auch im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Arbeitsunfall usw. werden die Daten einmalig vom Arbeitgeber und/oder dem zuständigen Sozialversicherungsträger erhoben.
Über die Zentrale Datenbank der sozialen Sicherheit (ZDSS) werden die Daten dann an diejenigen weitergeleitet, die sie zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen.

Dies gilt nicht nur für Bürger mit belgischer Staatsangehörigkeit. Es gibt auch Anmeldungen für EU-Bürger, die mit der belgischen sozialen Sicherheit in Kontakt kommen, um eine Änderung in der persönlichen oder beruflichen Situation mitzuteilen, ohne selbst eingreifen zu müssendass. Auch hier gilt der Grundsatz der einmaligen Datenerhebung.

Wenn Daten an einen anderen Mitgliedstaat übermittelt werden müssen, wird ein sicheres System zur elektronischen Datenübertragung (EESSI - Electronic Exchange of Social Security Information) verwendet. Dieses System verbindet etwa 10.000 Sozialversicherungsträger in Europa und ermöglicht den Austausch von Daten aus den verschiedenen Bereichen der sozialen Sicherheit, wie Krankheit, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Arbeitslosengeld, Renten, Familienleistungen usw.

In Ausnahmefällen ist die Änderung nicht im elektronischen Meldesystem erfasst. Sie können dann das nachstehende Formular verwenden, um dem zuständigen Sozialversicherungsträger die Änderung mitzuteilen. Sie müssen eine begrenzte Anzahl von Identifikationsdaten, Ihren Status (Arbeitnehmer, Selbständiger, Beamter, Rentner) und das Thema der sozialen Sicherheit angeben. Nach dem Absenden erhalten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung mit einer Ticketnummer.

Die Informationen zum Verfahren auf dieser Seite wurden von der Europäischen Union finanziert.

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