Ende eines Arbeitsvertrags melden

Wenn ein belgischer Arbeitsvertrag ausläuft, müssen Sie als Arbeitgeber:

  • umgehend ein Dimona-OUT im Onlinedienst Dimonavornehmen, um zu melden, dass Ihr Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
  • dem LSS im Onlinedienst DmfA die notwendigen Daten für die Berechnung der restlichen Sozialversicherungsbeiträge vorlegen.

Ein Dimona OUT schließt einen Zeitraum ab. Sie müssen es daher spätestens am ersten Arbeitstag nach dem letzten Tag des Arbeitsvertrags durchführen. 

Besonderheiten zu Arbeitsverträgen, die nach Mitternacht oder mit oder ohne Kündigung enden, finden Sie unter „Dimona OUT“ auf der Seite Dimona un der Personalbestand.

  • einer Unterbrechung (Aussetzung) oder Abwesenheit
  • einer Umstellung auf Teilzeitarbeit

In diesen Fällen besteht nämlich das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer weiter. 

LANDESAMT FÜR SOZIALE SICHERHEIT (LSS)