Ende eines Arbeitsvertrags melden
Wenn ein belgischer Arbeitsvertrag ausläuft, müssen Sie als Arbeitgeber:
Ein Dimona OUT schließt einen Zeitraum ab. Sie müssen es daher spätestens am ersten Arbeitstag nach dem letzten Tag des Arbeitsvertrags durchführen.
Besonderheiten zu Arbeitsverträgen, die nach Mitternacht oder mit oder ohne Kündigung enden, finden Sie unter „Dimona OUT“ auf der Seite Dimona un der Personalbestand.
- einer Unterbrechung (Aussetzung) oder Abwesenheit
- einer Umstellung auf Teilzeitarbeit
In diesen Fällen besteht nämlich das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer weiter.
LANDESAMT FÜR SOZIALE SICHERHEIT (LSS)
- Victor Hortaplein 11, 1060 Brussel
- Tel.: +32 (0)2 509 59 59
- Online Kontaktformular auf der Website des LSS
- Webseite: www.lss.be