Urlaub

In Belgien haben Vollzeitbeschäftigte im Allgemeinen Anspruch auf 4 Wochen Jahresurlaub. Sie haben auch Anspruch auf Urlaub im Krankheitsfall oder unter anderen Umständen.

Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer haben in Belgien meist Anspruch auf 4 Wochen Jahresurlaub. Die Berechnung der Anzahl Urlaubstage und des Urlaubsgeldes unterscheidet sich jedoch zwischen Arbeitern, Angestellten, Auszubildenden, Künstlern und Beamten.

Reguläre Urlaubstage für Angestellte und Angestelltenlehrlinge

Bedingungen

Sie haben Anspruch auf maximal 4 Wochen Urlaub pro Jahr als Teil des regulären Urlaubs für Angestellte.

Auf der Webseite der sozialen Sicherheit über den regulären Urlaub für Angestellte und Angetellenlehrlinge finden Sie weitere Informationen zur Berechnung der Urlaubsdauer, zum Betrag den Sie während Ihres Urlaubs erhalten können ("Urlaubsgeld") und zur Inanspruchnahme Ihrer Urlaubstage. 

Ergänzender Urlaub für Angestellte und Angestelltenlehrlinge

Wenn Sie in diesem Jahr arbeiten und im letzten Jahr nicht gearbeitet haben, haben Sie keinen Anspruch auf reguläre Urlaubstage. Sie haben auch keinen Anspruch auf volle reguläre Urlaubstage (4 Wochen), wenn Sie Ihre Arbeitszeit im Laufe des Jahres erhöhen. Dies wird durch den ergänzenden Urlaub aufgefangen, der es Ihnen ermöglicht, um „ergänzende“ Urlaubstage zu nehmen. Es handelt sich dabei um einen Anspruch, keine Verpflichtung.

Erfahren Sie hierzu mehr auf der Webseite der sozialen Sicherheit über den ergänzenden Urlaub für Angestellte und Angestelltenlehrlinge.

Reguläre Urlaubstage für Arbeiter und Lehrling-Arbeiter

Bedingungen

Für Arbeiter und Lehrling-Arbeiter gelten spezielle Bedingungen zur Berechnung ihrer regulären Urlaubstage, zur Auszahlung und Berechnung ihres Urlaubgeldes, zum Urlaubsantrag usw. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der sozialen Sicherheit über den regulären Urlaub für Arbeiter und Lehrling-Arbeiter.

Ergänzender Urlaub für Arbeiter und Lehrling-Arbeiter

Wenn Sie in diesem Jahr arbeiten und im letzten Jahr nicht gearbeitet haben, haben Sie keinen Anspruch auf regulären Urlaub. Selbst wenn Sie Ihre Arbeitszeit im Laufe des Jahres erhöht haben, haben Sie keinen Anspruch auf einen vollen regulären Urlaub (4 Wochen). Das System des ergänzenden Urlaubs ermöglicht es Ihnen, solchen Situationen abzuhelfen und bietet Ihnen die Möglichkeit, um "ergänzenden" Urlaub zu nehmen.

Achtung: Es handelt sich dabei um einen Anspruch, keine Verpflichtung.

Erfahren Sie hierzu mehr auf der Webseite der sozialen Sicherheit über den ergänzenden Urlaub für Arbeiter und Lehrling-Arbeiter.

Regulärer Urlaub für nicht-selbstständige Künstler

Bedingungen

Für nicht-selbstständige Künstler gelten spezielle Bedingungen zur Auszahlung und Berechnung ihres Urlaubgeldes und zur Berechunng Ihrer regulären Urlaubstage. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der sozialen Sicherheit über den regulären Urlaub für nicht-selbstständige Künstler.

Ergänzender Urlaub für nicht-selbstständige Künstler

Falls Sie in diesem Jahr arbeiten und im letzten Jahr nicht gearbeitet haben, haben Sie keinen Anspruch auf regulären Urlaub. Selbst wenn Sie Ihre Arbeitszeit im Laufe des Jahres erhöht haben, haben Sie keinen Anspruch auf einen vollen regulären Urlaub (4 Wochen). Das System des ergänzenden Urlaubs ermöglicht es Ihnen, solchen Situationen abzuhelfen und bietet Ihnen die Möglichkeit, um "ergänzenden" Urlaub zu nehmen.

Achtung: Es handelt sich dabei um einen Anspruch, keine Verpflichtung.

Erfahren Sie hierzu mehr auf der Webseite der sozialen Sicherheit über den ergänzenden Urlaub für nicht-selbstständige Künstler

Jugendurlaub

Wenn Sie jünger als 25 Jahre alt sind und in dem Jahr, in dem Sie Ihr Studium, Ihre Lehre oder Ausbildung abgeschlossen haben, mindestens einen Monat als Arbeitnehmer gearbeitet haben, haben Sie im folgenden Jahr Anspruch auf einen Jugendurlaub.

Erfahren Sie hierzu mehr auf der Webseite der sozialen Sicherheit über den Jugendurlaub oder im Infoblatt T11 Jugendurlaub auf der Webseite des Landesamts für Arbeitsbeschaffung (LfA).

Seniorenurlaub

Wenn Sie über 50 Jahre alt sind und nach einem Zeitraum der vollständigen Arbeitslosigkeit oder Invalidität wieder als Arbeitnehmer im privaten Sektor tätig sind, haben Sie in den meisten Fällen keinen Anspruch auf vier Wochen bezahlten Urlaub. Zusätzlich zu Ihrem unvollständigen Anspruch auf bezahlten Urlaub erhalten Sie vom LfA für jeden Seniorenurlaubstag eine Leistung in Höhe von 65 % Ihres Höchstgehalts.

Erfahren Sie hierzu mehr im Infoblatt T106 Seniorenurlaub auf der Webseite des LfA.

Alle Informationen zum Thema Jahresurlaub in Belgien finden Sie in der Rubrik Jahresurlaub auf dem Portal der sozialen Sicherheit.

Wenn Sie als Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht in der Lage sind, Ihre Arbeit zu verrichten, wird Ihr Arbeitsvertrag ausgesetzt. Allerdings behalten Sie Ihr Einkommen (garantierter Lohn oder Ersatzeinkommen). Selbstständige können sich an einen stellvertretenden Unternehmer wenden.

Sie sind Arbeitnehmer/in

Wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht in der Lage sind, Ihre Arbeit zu verrichten, wird Ihr Arbeitsvertrag ausgesetzt. In der ersten Periode der Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber weiterhin den Gehalt: das ist der garantierte Lohn. Dauert die Arbeitsunfähigkeit über einen längeren Zeitraum an, erhalten Sie ein Ersatzeinkommen, das von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet wird.

Was tun, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind?

  • Informieren Sie sofort den Arbeitgeber
  • Zeigen Sie dem Arbeitgeber innerhalb der vorgeschriebenen Frist ein ärztliches Attest vor
  • Unterziehen Sie sich gegebenenfalls der Untersuchung eines Kontrollarztes

Garantierter Lohn während der ersten Tage der Arbeitsunfähigkeit

Die ersten Tage der Arbeitsunfähigkeit werden vom Arbeitgeber bezahlt:

  • Für Angestellte wird der Lohn während der ersten 30 Tage der Arbeitsunfähigkeit garantiert.
  • Für Arbeiter wird der Lohn während der ersten 7 Tage garantiert. Danach erhalten sie 7 Tage lang 85,88 % ihres normalen Bruttogehalts. Vom 15. bis zum 30. Tag der Arbeitsunfähigkeit haben Arbeiter Anspruch auf einen Prozentsatz ihres Gehalts, der vom Arbeitgeber zusätzlich zur Krankenversicherung gezahlt wird. Das System für Arbeiter ist so konzipiert, dass sie während der ersten 30 Tage der Arbeitsunfähigkeit ihr normales Nettoentgelt behalten.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit lange an, müssen Sie die Krankenkasse mit einer vom behandelnden Arzt ausgefüllten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung informieren. Angestellte müssen die Krankenkasse innerhalb von 28 Tagen und Arbeiter innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit informieren.

Sie sind Selbstständige/r

Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit krankheitsbedingt unterbrechen müssen oder wollen, können sich an einen stellvertretenden Unternehmer wenden. Er übernimmt vorübergehend das Unternehmen. Diese Vertretung ist für maximal 30 Tage pro Jahr möglich, es sei denn, der abwesende Selbstständige ist vorübergehend arbeitsunfähig oder invalide, befindet sich im Mutterschaftsurlaub oder kümmert sich um ein schwerkrankes Kind oder ein todkrankes Familienmitglied. Dann wird dieser Zeitraum an den Krankheitsverlauf angepasst.

Weitere Informationen finden Sie im Register der stellvertretenden Unternehmer auf der Webseite des FÖD Wirtschaft (auf Französisch).

In Belgien gibt es thematischen Urlaub, der es den Arbeitnehmern ermöglicht, kurze Abwesenheiten zu nehmen oder sogar ihre Arbeitszeit aus verschiedenen Gründen zu reduzieren. Je nach Situation stehen ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.

Onlinedienst

Mit dem Onlinedienst „Akte Laufbahnunterbrechung und Zeitkredit“ können Arbeitgeber einen Antrag auf Unterbrechung der Berufstätigkeit, Zeitkredit oder thematischen Urlaub (z.B. Elternurlaub, medizinische Unterstützung oder Palliativpflege) für ihre Mitarbeiter stellen.

Dieser Onlinedienst vereinfacht die Verwaltung, da keine Papieranträge mehr erforderlich sind. Außerdem gibt es die Möglichkeit, einen Übersichtsbildschirm aufzurufen, über den der Status der eingereichten Anträge verfolgt und elektronische Benachrichtigungen verwaltet werden können.
Zugang erhalten Sie über: Akte Laufbahnunterbrechung und Zeitkredit - Soziale Sicherheit (socialsecurity.be). Klicken Sie dann auf die Schaltfläche „Gesicherter Zugriff“.

Hier sind die verschiedenen Arten des thematischen Urlaubs:

  • Elternurlaub
  • Urlaub für Palliativpflege
  • Urlaub zur Pflege oder zum Beistand eines schwerkranken Haushalts- oder Familienmitglieds
  • Urlaub für nahestehende Hilfspersonen

Der Elternurlaub

In Belgien hat sowohl im Privatsektor als auch im öffentlichen Sektor jeder Arbeitnehmer die Möglichkeit, Elternurlaub in Anspruch zu nehmen.

Elternurlaub ist ein thematischer Urlaub. Es handelt sich um eine spezifische Form der Vollzeit- oder Teilzeitlaufbahnunterbrechung, die es Arbeitnehmern ermöglicht, ihre Arbeitsleistungen vollständig auszusetzen oder zu verringern, um sich um ihr(e) Kleinkind(er) zu kümmern.

Der Arbeitnehmer kann sich für eine der folgenden Formen des Elternurlaubs entscheiden:

  • Vollzeitelternurlaub: Jeder Vollzeit- oder Teilzeitarbeitnehmer kann die Erfüllung seines Arbeitsvertrags für einen Zeitraum von vier Monaten vollständig aussetzen. Die vier Monate können nach Wahl des Arbeitnehmers aufgeteilt werden.
  • Halbzeiturlaub: Jeder Vollzeitarbeitnehmer kann während eines Zeitraums von acht Monaten halbtags arbeiten. Der Zeitraum von acht Monaten kann nach Wahl des Arbeitnehmers aufgeteilt werden. Allerdings muss jeder Antrag sich auf einen Zeitraum von zwei Monaten oder einem Vielfachen dieser Zahl beziehen.
  • 1/5-Elternurlaub: Jeder Vollzeitarbeitnehmer hat das Recht, seine Arbeitsleistungen für einen Zeitraum von 20 Monaten in Form einer Verkürzung um ein Fünftel fortzusetzen. Dieser Zeitraum von 20 Monaten kann nach Wahl des Arbeitnehmers aufgeteilt werden. Allerdings muss jeder Antrag sich auf einen Zeitraum von fünf Monaten oder einem Vielfachen dieser Zahl beziehen.
  • 1/10-Elternurlaub: Jeder Vollzeitarbeitnehmer hat das Recht, seine Arbeitsleistungen mit Zustimmung des Arbeitgebers für einen Zeitraum von 40 Monaten in Form einer Verkürzung um ein Zehntel fortzusetzen. Dieser Zeitraum von 40 Monaten kann aufgeteilt werden. Allerdings muss jeder Antrag sich auf einen Zeitraum von zehn Monaten oder einem Vielfachen dieser Zahl beziehen.

Der Übergang von einer Form des Elternurlaubs zu einer anderen ist möglich. Hierbei entspricht ein Monat Vollzeitelternurlaub zwei Monaten Halbzeitelternurlaub, fünf Monaten 1/5-Elternurlaub und zehn Monaten 1/10-Elternurlaub.

Das Recht auf Elternurlaub gilt pro Kind, das die Altersbedingungen erfüllt, für beide Elternteile individuell und sofern die zwei Elternteile den Elternurlaub in Anspruch nehmen können.

Jeder Arbeitnehmer kann den Elternurlaub innerhalb eines Zeitraums, der ab der Geburt des Kindes beginnt und bis zu dessen 12. Lebensjahr geht, in Anspruch nehmen. Die Altersgrenze liegt jedoch bei 21 Jahren, wenn das Kind körperlich oder geistig behindert ist.

Für den Anspruch auf Elternurlaub gibt es eine Dienstaltersbedingung. Tatsächlich kann der Arbeitnehmer dieses Recht auf Elternurlaub nur geltend machen, wenn er in den 15 Monaten, die dem schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber vorausgehen, für einen Zeitraum von 12 Monaten (nicht unbedingt durchgehend) durch einen Arbeitsvertrag an den Arbeitgeber gebunden war.

Das Recht auf Elternurlaub besteht auch im Fall von Adoption.

Unterbrechungszulage

Grundsätzlich erhält der Arbeitnehmer während des Elternurlaubs eine Unterbrechungszulage zu Lasten des Landesamtes für Arbeitsbeschaffung (LfA).

Weitere Informationenüber  Elternurlaubsgeld sind auf der Webseite "Elternurlaub" des Landesamts für Arbeitsbeschaffung (LfA) erhältlich.

Der Urlaub für Palliativpflege

Der Urlaub für Palliativpflege ermöglicht es jedem Arbeitnehmer, die Erfüllung seines Arbeitsvertrags ganz auszusetzen oder seine Arbeitsleistungen zu kürzen, um sich der Palliativpflege einer unheilbar erkrankten Person zu widmen. Diese Person muss nicht unbedingt ein Familienangehöriger sein.

Palliativpflege ist jede Form von Pflege sowie medizinische, soziale, administrative oder psychologische Begleitung für Menschen, die an einer unheilbaren Krankheit im Endstadium leiden.

Das Recht auf Urlaub zur Palliativpflege kann wie folgt wahrgenommen werden:

  • Jeder Vollzeit- oder Teilzeitarbeitnehmer kann die Arbeitsleistungen für einen Zeitraum von maximal einem Monat pro Patient vollständig aussetzen. Dieser Zeitraum kann zweimal um einen Monat verlängert werden.
  • Jeder Vollzeitarbeitnehmer kann seine Arbeitsleistungen für einen Zeitraum von maximal einem Monat pro Patient um ein Fünftel oder die Hälfte kürzen. Dieser Zeitraum kann zweimal um einen Monat verlängert werden.
  • Jeder Teilzeitarbeitnehmer, dessen durchschnittliche Arbeitszeit mindestens ¾ der wöchentlichen Arbeitszeit eines Vollzeitarbeitnehmers ausmacht, kann seine Arbeitsleistungen pro Patient für einen maximalen Zeitraum von einem Monat auf eine Halbzeitbeschäftigung kürzen. Dieser Zeitraum kann zweimal um einen Monat verlängert werden.

Der Urlaub beginnt am ersten Tag der Woche nach der Woche, im Laufe deren der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Bescheinigung vom behandelnden Arzt übergibt oder mit Einverständnis des Arbeitgebers zu einem früheren Zeitpunkt.

Unterbrechungszulage

Weitere Informationen zum Anspruch auf Unterbrechungszulagen während des Urlaubs für Palliativpflege finden Sie auf der Webseite "Urlaub für Palliativpflege" des Landesamts für Arbeitsbeschaffung (LfA)

Der Urlaub zur Pflege oder zum Beistand eines schwerkranken Haushalts- oder Familienmitglieds

Jeder Arbeitnehmer des Privatsektors hat das Recht, die Erfüllung seines Arbeitsvertrags ganz auszusetzen oder seine Arbeitsleistungen zu kürzen, um ein schwerkrankes Haushalts- oder Familienmitglied zu pflegen oder ihm beizustehen.

Um einem schwerkranken Haushalts- oder Familienmitglied beizustehen, verfügt der Arbeitnehmer über verschiedene Möglichkeiten:

  • Pro Patient kann jeder Vollzeit- oder Teilzeitarbeitnehmer seine Arbeitsleistungen für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten vollständig aussetzen. Diese Unterbrechungen müssen jeweils in Zeitabschnitten von mindestens einem Monat bis zu höchstens 3 Monaten genommen werden.
  • Jeder Vollzeitarbeitnehmer kann seine Arbeitsleistungen für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten pro Patient um ein Fünftel oder die Hälfte kürzen.  Diese Zeiträume von Verkürzung der Arbeitsleistungen müssen jeweils in Zeitabschnitten von mindestens einem Monat bis zu höchstens 3 Monaten genommen werden.
  • Jeder Teilzeitarbeitnehmer, dessen Arbeitszeit mindestens ¾ der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit eines Vollzeitarbeitnehmers ausmacht, kann seine Arbeitsleistungen pro Patient für einen maximalen Zeitraum von 24 Monaten auf eine Halbzeitbeschäftigung kürzen. Diese Zeiträume von Verkürzung der Arbeitsleistungen müssen jeweils in Zeitabschnitten von mindestens einem Monat bis zu höchstens 3 Monaten genommen werden.

Unterbrechungszulage

Weitere Informationen zu den Zulagen im Rahmen des Urlaubs für medizinischen Beistand finden Sie auf der Webseite "Urlaub wegen medizinischen Beistands" des Landesamts für Arbeitsbeschaffung (LfA).

Der Urlaub für nahestehende Hilfspersonen

Seit dem 1. September 2020 ist ein neuer thematischer Urlaub für Arbeitnehmer eingeführt worden, die als nahestehende Hilfspersonen einer pflegebedürftigen Person anerkannt sind. Die nahestehende Hilfsperson bietet der zu betreuenden Person dauerhaft oder regelmäßig Hilfe und Unterstützung.

Arbeitnehmer, die diesen neuen thematischen Urlaub in Anspruch nehmen möchten, müssen die gesetzlich festgelegten Bedingungen erfüllen und insbesondere als nahestehende Hilfspersonen anerkannt sein. Um diese Anerkennung zu erhalten, muss die nahestehende Hilfsperson unter anderem:

  • Ein Vertrauensverhältnis oder eine emotionale oder geografische Nähe zu der betreuten Person aufgebaut haben
  • Einen ständigen und tatsächlichen Wohnsitz in Belgien haben
  • Im Bevölkerungsregister oder im Ausländerregister eingetragen sein

Hilfe und Unterstützung darf nicht auf beruflicher Ebene geleistet werden, sondern muss kostenlos und in Zusammenarbeit mit mindestens einer professionellen Hilfskraft erfolgen.

Arbeitnehmer, die als nahestehende Hilfspersonen anerkannt werden, können diesen neuen thematischen Urlaub beim Arbeitgeber beantragen und eine Zulage vom Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA) erhalten.

Ein Antragsformular und ein Informationsblatt sind auf der Webseite des Landesamts für Arbeitsbeschaffung (LfA) verfügbar.

Weitere Informationen über den Elternurlaub und den thematischen Urlaub finden Sie auf der Webseite des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung (auf Französisch) und in der Rubrik "Thematische Urlaube" auf der Webseite des Landesamts für Arbeitsbeschaffung (LfA).

Kontaktzentrum der Arbeitsinspektion:

Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA):