Rente
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente in Belgien? Wenn ja, wie beantragen Sie sie und wie erhalten Sie sie? Alle Antworten auf Ihre Fragen auf dieser Seite.

Haben Sie in Belgien gearbeitet?
Sie haben bereits ab nur einem Arbeitstag Anspruch auf eine belgische Ruhestandspension als Angestellter oder Beamter.
Als Selbstständiger haben Sie Anspruch auf eine Ruhestandspension, sobald Sie ein Trimester lang Sozialversicherungsbeiträge für einen Hauptberuf bezahlt haben.
Für Ihre gesetzliche Arbeitnehmer- und Beamtenpension betrachten wir hauptsächlich Ihre gearbeiteten und die nicht-gearbeiteten Zeiträume, die wir als gearbeitet ansehen. Daraus ergibt sich dann Ihre persönliche Ruhestands- oder Alterspension.
Auch für eine Selbstständigenpension können Sie beantragen, dass bestimmte Zeiträume, in denen Sie nicht gearbeitet haben, für Ihre Pension angerechnet werden (auf Französisch).
Weitere Informationen über die Berechnung der:
- Arbeitnehmerpension
- Beamtenpension
- Selbstständigenpension (auf Französisch)
Hat Ihr(e) (Ex-)Ehepartner/in in Belgien gearbeitet?
In diesem Fall haben Sie möglicherweise auch Anspruch auf eine Leistung, die sich nach der Laufbahn Ihres (Ex-)Ehepartners richtet:
- Hinterbliebenenpension:
Eine Hinterbliebenenpension ist eine Leistung für den hinterbliebenen Ehepartner nach dem Tod des anderen Ehepartners. Dabei spielt es keine Rolle, ob die verstorbene Person bereits pensioniert war oder nicht.
Die Höhe hängt von mehreren Faktoren ab, u.a. von der Anzahl der Personen, die Anspruch auf die Leistung haben und/oder die (eigenen) Pensionsansprüche.
Weitere Informationen über die Hinterbliebenenpension für Arbeitnehmer
Weitere Informationen über das Übergangsgeld für Arbeitnehmer
Weitere Informationen über die Hinterbliebenenpension (auf Französisch) und das Übergangsgeld für Selbstständige (auf Französisch)
- Pension als geschiedener Ehepartner:
Unter bestimmten Bedingungen haben Sie auf der Grundlage der Laufbahn Ihres ehemaligen Ehepartners Anspruch auf eine Ruhestandspension.
Wir berechnen die Ruhestandspension für den geschiedenen Ehepartner auf der Grundlage der nachgewiesenen beruflichen Laufbahn des ehemaligen Ehepartners.
Weitere Informationen über die Pension als geschiedener Ehepartner (auf der Grundlage einer Laufbahn als Selbstständige(r) (auf Französisch)
- Pension als tatsächlich geschiedener Ehepartner (nur auf der Grundlage einer Laufbahn als Arbeitnehmer oder Selbstständige(r)):
Als tatsächlich geschiedener Ehepartner haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Pension, wenn Sie einen anderen Hauptwohnort als Ihr Ehegatte haben oder wenn Sie von Tisch und Bett getrennt von Ihrem Ehepartner leben.
Sie haben Anspruch auf maximal die Hälfte der Familienpension.
Weitere Informationen über die Pension als tatsächlich geschiedener Ehepartner eines Arbeitnehmers
Weitere Informationen über die Pension im Falle einer tatsächlichen Scheidung von einem Selbstständigen (auf Französisch)
War eines Ihrer Elternteile als Beamter in Belgien tätig?
- Waisenpension (nur auf der Grundlage einer Laufbahn als Beamter):
- Vollwaisen, seien es gesetzliche oder adoptierte Kinder, können Anspruch auf eine Hinterbliebenenpension im öffentlichen Dienst haben.
- Die Höhe der Hinterbliebenenpension für Waisen wird von der Hinterbliebenenpension abgeleitet. Gibt es auch Personen, die aus einer anderen Ehe Anspruch auf die Hinterbliebenenpension haben, so wird sie zwischen beiden Gruppen von Anspruchsberechtigten aufgeteilt.
- Weitere Informationen über die Hinterbliebenenpension für Waisen
Wie können Sie Ihre belgische Pension beantragen?
Sie haben in Belgien gearbeitet, aber inzwischen leben Sie in einem der folgenden Länder:
- einem Landes des Europäischen Wirtschaftsraums
- der Schweiz
- einem Land, mit dem Belgien ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat
Dann müssen Sie Ihren Pensionsantrag wie folgt einreichen:
- in Ihrem Wohnsitzland, vorausgesetzt, Sie haben dort auch gearbeitet
- in dem Land, in dem Sie zuletzt gearbeitet haben, wenn Sie nie in Ihrem Wohnsitzland gearbeitet haben
Wohnen Sie nicht in einem der oben genannten Länder? Dann beantragen Sie Ihre Pension direkt:
- über mypension.be
- beim Föderalen Pensionsdienst (Tour du midi/Zuidertoren, Europaesplanade 1, Brüssel): für Arbeitnehmer- oder Beamtenpensionen
- beim LISVS (Quai de Willebroeck/Willebroekkaai 35, Brüssel) für die Selbstständigenpension
- bei einer Pensionsstelle
Wie wird meine belgische Pension ausgezahlt?
Sie können Ihre Pension auf unterschiedliche Weiseerhalten.
Achtung, Sie können Ihre belgische Pension nicht überall auf der Welt erhalten, wenn Sie kein Belgier sind. Informieren Sie sich über Ihre Situation in unserer Tabelle.
Alle Informationen über die belgische Pension im Ausland finden Sie auf dieser Webseite.
Föderaler Pensionsdienst
- Föderaler Pensionsdienst
Tour du Midi
Esplanade de l'Europe 1
1060 Brüssel - Tel.:
- In Belgien: 1765 (kostenlos)
- Im Ausland: +32 78 15 1765 (bezahlend)
- Webseite: www.sfpd.fgov.be/de