Meldung der zeitweiligen Arbeitslosigkeit

Wenn Ihre Mitarbeiter aufgrund von Schlechtwetter, Arbeitsmangel, einer technischen Störung oder höherer Gewalt vorübergehend nicht arbeiten können, können Sie zeitweilige Arbeitslosigkeit für sie beantragen. Der Arbeitsvertrag wird dann zeitweilig ausgesetzt und Ihre Mitarbeiter haben Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Meldung der zeitweiligen Arbeitslosigkeit erfolgt immer auf elektronischem Wege über den Onlinedienst Zeitweilige Arbeitslosigkeit oder über Batch.

Zeitweilige Arbeitslosigkeit bedeutet, dass Sie den Arbeitsvertrag eines oder mehrerer Mitarbeiter zeitweilig aussetzen. Die Aussetzung kann teilweise oder vollständig sein. Solange das LfA die zeitweilige Arbeitslosigkeit nicht genehmigt, haben Ihre Mitarbeiter in zeitweiliger Arbeitslosigkeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ohne eine positive Entscheidung des LfA müssen Sie die Gehälter Ihrer Arbeitnehmer weiter zahlen.

Sie melden die zeitweilige Arbeitslosigkeit elektronisch über den gesicherten Onlinedienst Zeitweilige Arbeitslosigkeit auf dem Portal der belgischen Sozialen Sicherheit an. Um diesen Dienst nutzen zu können, müssen Sie sich auf dem Portal der belgischen Sozialen Sicherheit registrieren.

Im Onlinedienst können Sie zudem die Entscheidung des LfA aufrufen.

Sie müssen die zeitweilige Arbeitslosigkeit beim LfA melden, bei:

  • Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen,
  • technischer Störung,
  • Schlechtwetter,
  • Streik oder Aussperrung oder
  • höherer Gewalt.

Sie müssen die zeitweilige Arbeitslosigkeit aufgrund von Arbeitsmangel, technischer Störung und Schlechtwetter am ersten Tag der effektiven Arbeitslosigkeit des Mitarbeiters melden.

Sie informieren das LfA nicht im Falle von:

  • Schließung wegen Jahresurlaub,
  • höherer Gewalt aus medizinischen Gründen oder
  • Aussetzung des Arbeitsvertrags von Arbeitnehmern, die durch das Arbeitsgericht geschützt sind.

Zu Beginn eines Zeitraums der Zeitweiligen Arbeitslosigkeit müssen Sie Ihren Arbeitnehmern in zeitweiliger Arbeitslosigkeit das Kontrollformular C3.2A aushändigen. Sie müssen die Nummern der Kontrollformulare, die Sie als Nachweis für zeitweilige Arbeitslosigkeit aufgrund von Schlechtwetter oder Arbeitsmangel (wirtschaftliche Gründe) in den Onlinedienst Validierungsbuch auf dem Portal der belgischen Sozialen Sicherheit eingeben. Um diesen Dienst nutzen zu können, müssen Sie sich auf dem Portal der belgischen Sozialen Sicherheit registrieren.

Als Arbeitgeber im Bausektor müssen Sie kein Validierungsbuch führen.

Haben Sie Fragen zur zeitweiligen Arbeitslosigkeit oder zum Validierungsbuch? Wenden Sie sich an das Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA):

  • telefonisch unter der Nummer: +32 (0)2 515 44 44, oder
  • über das Kontakformular.