Im Ausland arbeiten
Ein Unternehmen kann vorübergehend oder auf Teilzeitbasis Arbeitnehmer im Ausland beschäftigen, die jedoch weiterhin der belgischen Sozialen Sicherheit unterliegen. In diesem Fall muss das Unternehmen bestimmte Formalitäten erfüllen.
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Sie möchten, dass ein Arbeitnehmer außerhalb Belgiens arbeitet, aber weiterhin der belgischen Gesetzgebung im Bereich der Sozialen Sicherheit unterliegt? In diesem Fall müssen Sie für diesen Arbeitnehmer eine A1-Bescheinigung beantragen.
Beantragen Sie diese A1-Bescheinigungen über den Onlinedienst Im Ausland arbeiten - Arbeitgeber. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Im Ausland arbeiten auf dem Portal der Sozialen Sicherheit.
Contact-Center der Sozialen Sicherheit
Telefon: +32 (0)2 511 51 51
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