Im Ausland arbeiten
Ein Unternehmen kann vorübergehend oder auf Teilzeitbasis Arbeitnehmer im Ausland beschäftigen, die jedoch weiterhin der belgischen Sozialen Sicherheit unterliegen. In diesem Fall muss das Unternehmen bestimmte Formalitäten erfüllen.
Sie möchten, dass ein Arbeitnehmer außerhalb Belgiens arbeitet, aber weiterhin der belgischen Gesetzgebung im Bereich der Sozialen Sicherheit unterliegt? In diesem Fall müssen Sie für diesen Arbeitnehmer eine A1-Bescheinigung beantragen.
Beantragen Sie diese A1-Bescheinigungen über den Onlinedienst Im Ausland arbeiten - Arbeitgeber. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Im Ausland arbeiten auf dem Portal der Sozialen Sicherheit.
Contact-Center der Sozialen Sicherheit
Telefon: +32 (0)2 511 51 51
Oder nutzen Sie unser Kontakformular.